Nutzungsbedingungen für Endnutzer von QPLIX Kontoinformationsdienste

(einschließlich vorvertraglicher Informationen gemäß§ 675d BGB i.V.m. Art. 248 EGBGB)
Stand: 13.04.2026
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§ 1 – Gegenstand und Vertragsschluss

1.1 Vertragsparteien und Leistungsgegenstand
Die QPLIX GmbH, Nußbaumstraße 12, 80336 München (AmtsgerichtMünchen, HRB 200052), E-Mail: info@qplix.com (im Folgenden „QPLIX"), istein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend„BaFin"), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Fax: +49 228 4108-1550,E-Mail: poststelle@bafin.de,zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut.

QPLIX stellt einen webbasierten Kontoinformationsdienst(nachfolgend „KID") bereit, der es Endnutzern ermöglicht, Kontostände undKontobewegungen (zusammen „Kontoinformationen") von Zahlungskonten undweiteren Konten bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten,Kreditkartengesellschaften sowie sonstigen Finanzdatenanbietern (zusammen„Kontoanbieter") abzurufen, soweit diese Konten in den zwischen demEndnutzer und dem Dienst-Anbieter (wie nachstehend erläutert) vereinbartenLeistungsumfang fallen.

Die über den KID abgerufenen Kontoinformationen werden durchQPLIX verarbeitet und über technische Schnittstellen an den vom Endnutzergenutzten Dienst weitergeleitet.

1.2 Verhältnis zum Dienst-Anbieter
QPLIX und der Dienst-Anbieter sind rechtlich und wirtschaftlichvoneinander unabhängige Unternehmen, die gegenüber dem Endnutzer jeweilseigene, voneinander getrennte Leistungen erbringen (zum Zusammenwirken vgl.Ziffer 2.1.1).

1.3 Ablauf des Vertragsschlusses
Der Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung ist Voraussetzung fürdie Inanspruchnahme der Kontoinformationsdienste von QPLIX. Der Endnutzer wirdhierzu aus dem Dienst des Dienst-Anbieters auf eine Webseite oder ein Systemvon QPLIX weitergeleitet; die Weiterleitung kann auch über eine in den Diensteingebettete Darstellung (z. B. mittels iFrame) erfolgen. Dort kann derEndnutzer folgende Schritte vornehmen:

1.3.1 Der Endnutzer nimmt diese Nutzungsbedingungeneinschließlich der vorvertraglichen Informationen sowie die separaten Datenschutzhinweisezur Kenntnis und gibt seine Zugangsdaten für den jeweiligen Kontoanbieter ein(Benutzerkennung o. Ä. sowie PIN/Passwort). Durch Betätigung der Schaltfläche„Weiter" bzw. „Weiter zur TAN-Eingabe" erklärt der Endnutzer seine Zustimmungzu diesen Nutzungsbedingungen. Mit dieser Zustimmung kommt der Vertrag zwischendem Endnutzer und QPLIX zustande (nachfolgend „Vertragsschluss"). Anschließendwerden die Zugangsdaten an QPLIX übermittelt und die Verbindung zumKontoanbieter durch QPLIX hergestellt.

1.3.2 Der Kontoanbieter kann im Rahmen des KID eine starkeKundenauthentifizierung anfordern. Sofern dies der Fall ist, kann der Endnutzerdas angeforderte personalisierte Sicherheitsmerkmal (z. B. eine TAN) in der (eingebetteten)Eingabemaske von QPLIX eingeben, sodass es über QPLIX an den Kontoanbieter übertragenwird, soweit dies erforderlich und technisch möglich ist.

1.4 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Für die Erbringung derKontoinformationsdienste gelten im Verhältnis zwischen QPLIX und dem Endnutzerausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Änderungen werden vor ihrem geplantenInkrafttreten rechtzeitig in Schriftform, elektronischer Form oder Textformbekannt gegeben; sie gelten als genehmigt, sofern QPLIX nicht innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe ein Widerspruch des Endnutzers zugeht. Die Bekanntgabekann über eine Anzeige innerhalb der QPLIX-Eingabemaske oder über denDienst-Anbieter erfolgen. Im Fall eines Widerspruchs steht dem Endnutzer dasRecht zur fristlosen Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung zu. QPLIX wird den Endnutzer bei jeder Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfristund das Kündigungsrecht hinweisen.

§ 2 – Leistungsbeschreibung

2.1 Funktionsweise und Zusammenwirken
2.1.1 Zusammenwirken von Dienst und QPLIX

Der Endnutzer kann die KID-Funktionen aus dem Dienst des Dienst-Anbieters heraus in Anspruch nehmen. Die Eingabe und Verarbeitung der persönlichen Zugangsdaten des Endnutzers beim jeweiligen Kontoanbieter sowie die Durchführung des KID erfolgen unmittelbar durch QPLIX. Nach Ausführung der KID-Funktionen stellt QPLIX die abgerufenen Daten dem Endnutzer zur Anzeige und Weiterverarbeitung innerhalb des Dienstes des Dienst-Anbieters bereit. DerDienst-Anbieter erhält zu keinem Zeitpunkt sensible Zahlungsdaten, die ihmeinen eigenständigen Zugriff auf Kontoinformationen bei Kontoanbietern desEndnutzers ermöglichen würden. Sensible Zahlungsdaten werden ausschließlich anQPLIX übergeben und dort verarbeitet. QPLIX schützt die eingegebenen sensiblenZahlungsdaten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorunbefugtem Zugriff.

2.1.2 Funktionsumfang des KID

Der KID von QPLIX umfasst grundsätzlich die nachfolgendbeschriebenen Funktionen; der im Einzelfall tatsächlich verfügbareFunktionsumfang richtet sich zusätzlich nach dem zwischen dem Endnutzer und demDienst-Anbieter vereinbarten Leistungsumfang, sodass einzelne Funktionengegebenenfalls nicht zur Verfügung stehen:
Allgemein:
- Entgegennahmeder persönlichen Zugangsdaten des Endnutzers beim jeweiligen Kontoanbieter auf einer gesonderten und gesicherten Webseite bzw. einem gesicherten System von QPLIX.
- Entgegennahme einer TAN oder eines sonstigen zusätzlichen Sicherheitsmerkmals auf einergesonderten Webseite bzw. einem System von QPLIX und Übermittlung an den Kontoanbieter.

Darüber hinaus:
- Ad-hoc-Abruf von Kontoinformationen auf Veranlassung des Endnutzers. Abruf von Kontoinformationen durch den vom Endnutzer genutzten Dienst.

2.2 Verfügbarkeit und Nutzung
Die Funktionalitäten von QPLIX stehen dem Endnutzer in demUmfang zur Verfügung, der zwischen dem Endnutzer und dem Dienst-Anbietervereinbart wurde. Die Nutzung erfolgtnach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

§ 3 – Pflichten und Obliegenheiten des Endnutzers

3.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Der Endnutzer darf die QPLIX-Funktionen ausschließlich im Rahmender in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Nutzungsszenarien verwenden.Insbesondere ist es dem Endnutzer untersagt, den KID zu nutzen, um die Funktionsfähigkeit des KID zu stören, übermäßig zu belasten oder zuunterbrechen; den Betrieb oder die Funktionalität des KID zu umgehen, zu beeinträchtigen oder zu manipulieren; technische Schutzmechanismen oder Beschränkungen zu umgehen; den KID auf fremden Webseiten oder in anderen Anwendungen einzubetten oder anderweitig zu verlinken; die Sicherheit der von QPLIX genutzten Software, Netzwerke oder Server zu     verletzen oder Sicherheitslücken auszunutzen; den KID im Zusammenhang mit Aktivitäten zu verwenden, die eine Straftat darstellen oder gegen geltende nationale oder internationale Rechtsvorschriften verstoßen.

3.2 Sperrung bei Missbrauch
QPLIX ist berechtigt, den Zugang des Endnutzers zu denKID-Funktionen zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte für einemissbräuchliche Nutzung oder eine Gefährdung der Datensicherheit bestehen.

§ 4 – Haftung

QPLIX haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die
1. durch QPLIX vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder
2. durch QPLIX leicht fahrlässig verursacht wurden und auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäß Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Endnutzer berechtigterweise vertrauen darf (sog.Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf denvertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von QPLIX. Die Haftung für Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervonunberührt.

§ 5 – Entgelte

Die Nutzung des KID von QPLIX ist für den Endnutzer kostenfrei.

§ 6 – Vertragslaufzeit und Beendigung

6.1 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit dem Vertragsschluss wirksam und läuft aufunbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von zweiWochen in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Das Recht zur außerordentlichenKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer gesondertenErklärung bedarf, wenn
- das Vertragsverhältnis zwischen QPLIX und dem Dienst-Anbieter endet, oder
- das Vertragsverhältnis zwischen dem Endnutzer und dem Dienst-Anbieter endet.

6.2 Folgen der Beendigung
Nach Vertragsende löschtQPLIX etwaige gespeicherte personenbezogene Daten des Endnutzers, soweit QPLIXnicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur weiteren Aufbewahrung berechtigtoder verpflichtet ist.

§ 7 – Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Rech
tEs gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Gerichtsstand
Ist der Endnutzer Kaufmann, eine juristische Person desöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so istMünchen ausschließlicher Gerichtsstand. QPLIX bleibt in diesem Fall berechtigt,Klage am Sitz des Endnutzers zu erheben.

7.3 Ausschließliche Geltung
Diese Nutzungsvereinbarunggilt ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AllgemeineGeschäftsbedingungen des Endnutzers werden von QPLIX nicht anerkannt undentfalten keine rechtliche Wirkung, es sei denn, QPLIX stimmt diesen zuvorausdrücklich schriftlich zu.

Anlage: Vorvertragliche Informationen gemäß § 675dBGB i.V.m. Art. 248 EGBGB

I. Angaben zum Zahlungsdienstleister
1. Name und Anschrift


QPLIX GmbH
Nußbaumstraße 12
80336 München

Telefon: +49 89 998 2716-0
E-Mail: info@qplix.com

Web: https://www.qplix.com
BaFin-ID 1546082.

2. Zuständige Aufsichtsbehörde und Registrierung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
E-Mail: poststelle@bafin.de | Web: www.bafin.de
Dienstsitz Bonn: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt: Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt

Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung Berlin und Brandenburg
Leibnizstr. 10, 10625 Berlin
E-Mail: info@bundesbank.de | Web: www.bundesbank.de

II. Informationen zur Nutzung der Zahlungsdienste[JS1] 
1. Kontoinformationsdienst

Der von QPLIX bereitgestellte Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Bereitstellung konsolidierter Informationen überZahlungskonten und sonstige Konten bei Kredit- undFinanzdienstleistungsinstituten, Kreditkartengesellschaften und weiteren Finanzdatenanbietern. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Endnutzer seine personalisiertenSicherheitsmerkmale (Benutzerkennung o. Ä., ggf. Kontonummer oder IBAN sowiePIN/Passwort) auf einer Webseite von QPLIX oder einer in den Dienst eingebetteten

QPLIX-Webseite eingibt und durch Bestätigung des entsprechenden Dialogfeldsseine ausdrückliche Zustimmung zum Kontoinformationsdienst erteilt.

2. Entgelte und Wechselkurse
Die Inanspruchnahme des Kontoinformationsdienstes von QPLIX ist für den Endnutzer kostenlos. Auf Entgelte, Zinsen oder Wechselkurse aus demVertragsverhältnis des Endnutzers mit seinem Kontoanbieter hat QPLIX keinenEinfluss.

3. Kommunikation
Die vorvertraglichen Informationen werden dem Endnutzer vorAbschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses durch QPLIX zur Verfügunggestellt.

4. Schutz- und Abhilfemaßnahmen
Bei Verdacht auf einen tatsächlichen Betrug oder beiSicherheitsrisiken informiert QPLIX oder der Dienst-Anbieter den Endnutzerunverzüglich.

5. Haftungshinweise
5.1 Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzungeines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung einesZahlungsinstruments, so kann der Kontoanbieter vom Endnutzer Ersatz deshierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

5.2 Der Endnutzer haftet nicht nach Absatz 5.1, wenn es ihm    
- nicht möglich war, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder die sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder
- der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung des Kontoanbieters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Kontoanbieters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

5.3 Abweichend von 5.1 und 5.2 haftet der Endnutzer seinem Kontoanbieter für den gesamten entstandenen Schaden, wenn er in
- betrügerischer Absicht gehandelt hat, oder
- den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten gemäß § 675l Abs. 1 BGB oder der vereinbarten Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments herbeigeführt hat.

5.4 Abweichend von 5.1 und 5.3 ist der Endnutzer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn
- der Kontoanbieter keine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 ZAG verlangt hat, oder
- der Zahlungsempfänger oder dessen Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert hat.

Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer in betrügerischer Absichtgehandelt hat. Im Fall von Satz 1 Nr. 2 ist derjenige, der eine starkeKundenauthentifizierung nicht akzeptiert, verpflichtet, dem Kontoanbieter desEndnutzers den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

5.5 Der Endnutzer ist nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet,die aus der Verwendung eines Zahlungsinstruments nach Erstattung einer Anzeigegemäß § 675l Abs. 1 Satz 2 BGB entstanden sind. Gleiches gilt, wenn derKontoanbieter seiner Pflicht gemäß § 675m Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht nachgekommenist. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Endnutzer inbetrügerischer Absicht gehandelt hat.

6. Anzeigefrist bei nicht autorisierten oderfehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen
Der Endnutzer ist verpflichtet, seinen Kontoanbieterunverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaftausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten. Ansprüche und Einwendungen desEndnutzers gegenüber seinem Kontoanbieter sind ausgeschlossen, wenn dieUnterrichtung nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag des betreffendenZahlungsvorgangs erfolgt ist.

7. Haftung des Kontoanbieters bei nichtautorisierten Zahlungsvorgängen
Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang hat derKontoanbieter keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz gegenüber dem Endnutzer.Der Kontoanbieter ist verpflichtet, dem Endnutzer den Zahlungsbetragunverzüglich zu erstatten und ein belastetes Zahlungskonto auf den Stand zubringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befundenhätte. Diese Erstattung hat spätestens bis zum Ende des Geschäftstages zuerfolgen, der auf den Tag folgt, an dem Kontoanbieter der nicht autorisierte Zahlungsvorgangangezeigt wurde oder er anderweitig Kenntnis davon erlangt hat. Ansprüche desEndnutzers sind ausgeschlossen, wenn er seinen Kontoanbieter nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung unterrichtet hat.

8. Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oderverspäteter Ausführung
8.1 Wurde ein Zahlungsvorgang vom Endnutzer ausgelöst und nichtoder fehlerhaft ausgeführt, kann der Endnutzer von seinem Kontoanbieter dieunverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. Einbelastetes Zahlungskonto ist auf den Stand zurückzuführen, auf dem es sich ohneden fehlerhaften Zahlungsvorgang befunden hätte. Soweit entgegen § 675q Abs. 1BGB Entgelte vom Zahlungsbetrag abgezogen wurden, hat der Kontoanbieter denDifferenzbetrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln. Die Haftungentfällt, wenn der Kontoanbieter nachweist, dass der Zahlungsbetrag ungekürztbeim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist.

8.2 Bei verspäteter Ausführung eines vom Endnutzer ausgelöstenZahlungsvorgangs kann der Endnutzer verlangen, dass sein Kontoanbietergegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers die Gutschrift sovornehmen lässt, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden.Die Haftung entfällt, wenn der Kontoanbieter nachweist, dass der Zahlungsbetragrechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist.

8.3 Die Ansprüche nach 8.1 Satz 1 und 2 bestehen nicht, soweitder Zahlungsauftrag entsprechend einer vom Endnutzer fehlerhaft angegebenenKundenkennung ausgeführt wurde. Der Endnutzer kann in diesem Fall verlangen,dass sein Kontoanbieter sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um dieWiedererlangung des Zahlungsbetrags bemüht.

8.4 Über die Ansprüche nach 8.1 hinaus kann der Endnutzer vonseinem Kontoanbieter die Erstattung von Entgelten und Zinsen verlangen, die imZusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung in Rechnunggestellt oder seinem Zahlungskonto belastet wurden.8.5 Sind an dem Zahlungsvorgang mehrere Zahlungsdienstleisterbeteiligt, von denen mindestens einer innerhalb und mindestens einer außerhalbdes Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, finden die Absätze 8.1 bis 8.2 auf die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs keineAnwendung.

9. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Bei Beschwerden können sich Endnutzer gemäß § 60 ZAG an dieBaFin wenden. Beschwerden sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der BaFineinzulegen und sollen den Sachverhalt sowie den Beschwerdegrund enthalten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

QPLIX ist grundsätzlich zur Teilnahme anStreitbeilegungsverfahren vor der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbankbereit. Die Schlichtungsstelle ist eine behördlicheVerbraucherschlichtungsstelle mit gesetzlich festgelegtem Zuständigkeitsbereich:

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 2388-1907
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Web: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle